Während das Web 2.0 per Mausklick Pressemitteilungen weltweit versendet, gibt es keinen Mausklick zur Löschung, die jedoch bei Abmahnungen und fehlender Aktualität notwendig ist. Dann hilft DEIN GUTER RUF – ein Anruf genügt!
Durch das World Wide Web sind viele, neue Möglichkeiten entstanden, Pressemitteilungen über Produktneuheiten, Unternehmensveränderungen usw. weltweit in Sekundenschnelle zu verbreiten, was nicht immer nur zum Vorteil des Absenders ist, wie der Reputationsmanager DEIN GUTER RUF immer wieder in seinem täglichen Geschäft erlebt.
Die diversen Presseportale im Internet veröffentlichen Online-Pressemitteilungen und erhöhen die PR- oder Marketing-Botschaft enorm. Bei klassischen Print-Pressemitteilungen sind die Veröffentlichungen vom Goodwill der Journalisten und Redakteure abhängig und erreichen eine begrenzte Verteilung.
Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen auf Online-Presseportalen vergrößert die Reichweite für Ihre PR- oder Marketing-Botschaft dagegen geradezu ins Unermessliche. Mit wenigen Schritten werden die Pressemitteilungen direkt im Internet auf bis zu 800 Presseportalen, Special Interest, Regionalportalen, Social Media und RSS-Feeds verbreitet.
Ganz nach Wunsch und Bedarf können die Pressemitteilungen über Nischen- und Themenportale, regionale Portale, große Presseportale, SocialMediaPortale, sowie RSS Feeds quasi in Sekundenschnelle verbreitet werden.
Durch eingefügte Links zu den Social-Media Portalen, auf die Homepage oder bestimmte Landingpages gelangen die Online-Pressemitteilungen direkt zum Interessenten und Kunden, dem Point of Sale. Es entsteht eine kaum noch nachvollziehbare Verteilung der Pressemitteilungen und das weltweit.
Anlässe, Pressemitteilungen zu löschen
Was auf der einen Seite gut ist, eine schnelle, unkomplizierte Verteilung der Pressemitteilung mit einzigartiger Reichweite, kann sich auf der anderen Seite auch schnell zum Nachteil umkehren. Spätestens dann, wenn die veröffentlichten Online-Pressemitteilungen beispielsweise wegen fehlender Aktualität oder Abmahnungen gelöscht werden sollen.
Denn im Gegensatz zu Printmedien vergisst das Internet nichts. Spätestens, wenn beim Googeln einer Person verschiedene Unternehmenszugehörigkeiten aufgezeigt werden, besteht Handlungsbedarf. Diese Erfahrung kann der Reputationsmanager DEIN GUTER RUF nur bestätigen.
Zunehmend erhält DEIN GUTER RUF Anfragen, Online-Pressemitteilungen aus dem Internet zu löschen. Anlässe, Online-Pressemitteilungen zu löschen sind häufig veraltete Einträge.
Wechselt ein Mitarbeiter das Unternehmen, ist es sowohl für den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen von Bedeutung, die veralteten Einträge zu entfernen.
85%* Erfolgsquote von DEIN GUTER RUF
Die Praxis zeigt jedoch, dass die Löschung nicht so schnell und einfach möglich ist wie die Onlinestellung der Pressemitteilungen. Als Pionier für Löschungen von Online-Einträgen wie beispielsweise Pressemitteilungen, hat DEIN GUTER RUF umfangreiche Erfahrungen sammeln können, von denen bereits viele zufriedene Kunden profitieren konnten.
DEIN GUTER RUF empfiehlt zunächst eine Identifizierung/Suche aller zu löschenden Einträge. Im nächsten Schritt geht es um die Löschung dieser nicht mehr aktuellen Einträge. Dazu setzen sich die Mitarbeiter von DEIN GUTER RUF weltweit für die Entfernung von Einträgen bei den Webseitenbetreibern ein.
Im Rahmen der langjährigen Erfahrungen hat DEIN GUTER RUF ein großes Netzwerk zu den Webseitenbetreibern aufbauen können, so dass die Erfolgsquote der Löschungen bei ca. 85%* liegt. Für einen zu löschenden Eintrag fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr 79,95 Euro an ohne weitere Vertragsbindung.
Über die Plattform von DEIN GUTER RUF kann jeder Interessierte seine Löschung/en direkt beauftragen. Stehen Löschungen im größeren Rahmen an, bietet DeinguterRuf Staffelpreise an, die in einem unverbindlichen persönlichen Telefongespräch unter 0201/85785470 oder per mail unter kontakt@deinguterruf.de zu erfahren sind.
Immer mehr Abmahnungen online DEIN GUTER RUF handelt schnell und diskret.
Schnelles Handeln ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Pressemitteilungen in Folge von Abmahnungen zu löschen sind, da dem Betroffenen ansonsten hohe Kosten drohen.
Die Abmahnungen im Onlinebereich nehmen stark zu, wobei es sich nicht nur um vorsätzliche Verstöße handelt, die eine Abmahnung hervorrufen könnten. Ganz im Gegenteil. DEIN GUTER RUF stellt fest, dass häufig Unbedarft- und Unwissenheiten Abmahnungen hervorrufen, die letztendlich auch als Folgen der Transparenz und Informationsflut des World Wide Web zu sehen sind.
So werden beispielsweise immer wieder Namensgleich – oder -ähnlichkeiten abgemahnt oder Produktbeschreibungen, -bezeichnungen, die z.B. geschützte Begriffe enthalten.Teilweise erfolgen diese Abmahnungen erst viele Jahre nach der Veröffentlichung der Pressemitteilungen, was wiederum verdeutlicht, dass das Internet nichts vergisst!
*Die Erfolgsquote errechnet sich aus den seit 2007 bearbeiteten Fällen.